19. May 2012

Beteiligungskapital von der KfW Mittelstandsbank

Bei der KfW finden technologieorientierte Unternehmen und Start-ups sowie bereits etablierte Mittelständler über das Beteiligungskapital ein interessantes Angebot zur Eigenkapitalfinanzierung.

Das ERP-Beteiligungsprogramm

Mithilfe des ERP-Beteiligungsprogramms lassen sich mit mehr Eigenkapital unkompliziert unternehmerische Ziele realisieren. Da die KfW den Beteiligungsgeber refinanziert wird der Zugang zu mehr Eigenkapital leichter. Kapitalbeteiligungsgesellschaften können aus dem ERP-Beteiligungsprogramm Refinanzierungskredite bekommen, wenn sie eine Garantie einer Bürgschaftsbank vorweisen können. Die daraus erwachsenden Vorteile liegen auf der Hand. Die Refinanzierung kann bis zu 15 Jahre laufen, es wird ein günstiger Refinanzierungszinssatz für den Beteiligungsgeber angeboten. Somit erschließen sich für Kapital suchende Unternehmen neue Wege der Finanzierung.

Das Beteiligungsprogramm gilt für kleine und mittlere Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft mit einem Grundumsatz von 50 Mio. Euro. Der Refinanzierungsantrag ist vom Beteiligungsgeber bei der Hausbank zu stellen, bevor der Beteiligungsvertrag abgeschlossen wird. Bereits bestehende Beteiligungen werden nicht nachträglich finanziert.

Der ERP-Startfonds

Der ERP-Startfonds ermöglicht jungen technologieorientierten Unternehmen in Forschung und Entwicklung zu investieren, um innovative Produkte, neue Verfahrenstechnologien und Ähnliches auf dem Markt zu bringen. Aus dem ERP-Starfonds stellt die KfW Beteiligungskapital zur Verfügung. Dabei beteiligt sich die KfW neben einem Leadinvestor zu denselben Konditionen.

Dadurch haben Start-ups eine Chance an Beteiligungskapital zu kommen. Die Beteiligung ist unbefristet und wird nicht besichert. Bis zu 6 Millionen Euro werden bereitgestellt. Der ERP-Startfonds greift auf Antrag bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. Euro mit unter 50 Beschäftigten. Das Unternehmen darf dabei nicht älter als zehn Jahre sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Auftragsentwicklungen.

Die Antragsunterlagen sind zusammen mit dem ersten Beteiligungsgeber (Leadinvestor) direkt an die KfW Bankengruppe einzureichen. Genaue Informationen finden interessierte Unternehmer auf der Homepage der KfW Bankengruppe.